umzugjasmin Düsseldorf

AGB

AGB

  1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
    Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
  2. Zusatzleistung
    Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs, gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes, aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
  3. Sammeltransport
    Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
  4. Haftung
    Im Falle einer versculdensabhängingen Haftung haftet der Möbelspäditeur nur folgende Fälle:

    1. Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Möbelspediteurs beruhen oder
    2. Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Möbelspediteurs oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Möbelspediteurs beruhen oder
    3. Verletzung wesentlicher Vertrauenspflichten
      Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertraungspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die typischerweise vorhersehbaren Schaden begrentzt
  5. Erstattung der Umzugkosten
    Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er dieser Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Im übrigen haftet der Absender neben einem sollche Dritte jedenfalls gesammtschuldnerisch für das vereinbarte Entgelt.
  6. Transportsicherungen
    Der Absender ist verpflichtet bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh- Radio- und Hi-Fi Geräte, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung einer fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
  7. Elektro- und Installationsarbeiten
    Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektrogas- Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
  8. Handwerkervermittlung
    Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
  9. Abtretung
    Der Möbelspediteur ist auf Verlagen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  10. Missverständnisse
    Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.
  11. Nachprüfung durch den Absender
    Bei Abholung des Umzuggutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
  12. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
    Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in BAR oder in gleichwertiger Zahlungsmittel-Form zu bezahlen. Bar-Auslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
  13. Rücktritt vom Vertrag
    § 6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch einschlägige Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch § 415 HGB, § 346 BGB ersetzt.
  14. Lagervertrag
    Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
  15. Gerichtsstand
    Für sämtliche Rechtstreitigkeiten gilt Düsseldorf als Gerichtsstand.
  16. Rechtswahl
    Es gilt deutsches Recht.

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